im Rahmen der Nationalen Stützungsregelungen für den Weinsektor in Deutschland gemäß Artikel 50 und 51 der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 Vorhaben:
Bauliche und/oder technische Investitionen in Unternehmen der Weinwirtschaft
Unsere Winzergenossenschaft ist als Zusammenschluss von 56 engagierten Winzern seit jeher der qualitätsfördernden und effizienten Nutzung von technisch notwendigen Einrichtung in Weinbau und Kellerwirtschaft verpflichtet. Den technischen Fortschritt setzen wir überlegt ein, um Ressourcen zu schonen und die Qualität unserer Weine weiter voranzutreiben. So entwickeln wir uns nachhaltig im Sinne unserer Kunden und Winzer immer weiter. Die Investitionen in unsere technischen Anlagen und Gebäude werden dabei von der Europäischen Union unterstützt.